Kinderschutzkonzept

Präambel

Das Thema Kinderschutz hat in der Schule Speckenreye einen hohen Stellenwert. So lautet seit vielen Jahren das Leitbild der Schule „ Das Kind stärken!“.

Dieser Auftrag gilt für alle Beteiligten in der Schule immer ganzheitlich, also ist der Auftrag neben dem Regelauftrag des Unterrichts die Stärkung der Kinder insbesondere auch in sozial-emotionaler Hinsicht. In Krisenfällen hat der Kinderschutz höchste Priorität.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden wurden in der Vergangenheit viele Vorraussetzungen geschaffen, um den SchülerInnen neben der Vermittlung des Unterrichtsstoffes Zeit , Raum und Sicherheit zu geben, um sich ganzheitlich zu starken  und sicheren Persönlichkeiten zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund bleibt es wichtig, dass alle an Schule Beteiligten in schwierigen Situationen Sicherheit haben, wie sie handeln bzw. wer sie bei Unsicherheiten unterstützen kann.

Im Blick auf die Kinder betrifft das die zwei im „Kinderschutzordner „ vorgegebenen Bereiche: Kinderschutzkonzept und Schutzkonzept. Ersterer betrifft vermutete Beeinträchtigungen des Kinderschutzes durch das soziale Umfeld des Kinder, der zweite Bereich zum Thema Schutzkonzept mögliche Gefahren für den Schutz der Kinder, die in der Schule selbst auftreten können.

Das Kollegium der Schule hat sich auf den Weg gemacht, diese Themen zu erarbeiten und zu vertiefen, um am Ende Sicherheit zu haben im Umgang mit allen Fragen des Themas Kinderschutz, damit die Kinder der Schule stark und sicher in einem geschützten Umfeld lernen können.

Der Auftrag der Lehrpersonen ist im Art.1,§ 4 BKiSchG festgeschrieben.

Auf dieser Grundlage entstand das folgende

 

Kinderschutzkonzept der Schule Speckenreye.

 

Teil A Kinderschutzkonzept

 

  1. Auf einer Schulinternen Lehrerfortbildung hat sich das Kollegium fortgebildet zu den juristischen Grundlagen sowie zum Auftrag der Lehrpersonen zum Thema Kinderschutz. Der sogenannte „Entscheidungsbaum“ wurde als   Arbeitshilfe  eingeführt und ein erster Fall anhand des Filmes „Zirkus is nich“ zum Thema Vernachlässigung in Gruppenarbeit behandelt.

(s. PPP und Ablaufplan SchiLF  im  Anhang und Kinderschutzordner Kapitel 1)

  1. Der sogenannte „Entscheidungsbaum“ wurde von allen Kolleginnen alsWerkzeug  erprobt. (s. Anhang und Kinderschutzordner Kapitel 2)

 

  1. Aufgaben und Handlungsfelder bestehen in der Wahrnehmung der Anzeichen  von Kindeswohlgefährdung, der Aufnahme von Gesprächen mit den Eltern und dem   Hinwirken auf Hilfen in schwierigen Situationen. Sollten hierbei keine Fortschritte erfolgen oder entsteht Beratungsbedarf wendet sich die Lehrkraft an die SL bzw. die Kinderschutzfachkraft und wird von ihnen beraten.

 

  1. Die Schule Speckenreye ist eng vernetzt mit dem. Die Sozialpädagogin des ReBBZ-Billstedt Cornelia Menczigar kommt regelmäßig in die wöchentliche  Beratungsrunde der  Schule, in der besondere Fälle mit der Schulleitung (Fr. Purrucker), dem Beratungsdienst der Schule (Fr. Wittstock), der Sonderpädagogin(Fr.Farchmin) und dem Erzieher der GBS (Hr. Baerer) kollegial beraten werden. Für speziellere Fragen stehen weitere Mitarbeiter des ReBBZ zur Verfügung: z.B. Fr. Walter (Kinderschutzmoderatorin) und Herr Herm (Gewalt im Kindesalter) Für alle Frage des Kinderschutzes kann sich jeder beim Kinderschutzzentrum beraten lassen. Ebenso steht das Jugendamt im Amt für Soziale Dienste, Billstedt zur Verfügung. In dringenden Fällen, in denen das Jugendamt nicht zu erreichen ist, der Kinder- und Jugendnotdienst oder auch das UKE Ansprechpartner.

Weitere Kontakte: Cop 4U, PK, Dunkelziffer, Notfallnummern f. Jugendliche, Nummer-gegen-Kummer,(Kontaktadressen s. Anhang und Kinderschutzordner)

 

  1. Personell ist die Schule Speckenreye für das Thema Kinderschutz folgendermaßen aufgestellt:
  • Fortbildung der Schulsozialpädagogin Fr. Wittstock durch den Kinderschutzbund und das ReBBZ zur „Kinderschutzfachkraft in Schule“.
  • Fortbildung des Erzieher Lars Baerer zum Thema Kinderschutz.
  • Einsatz Fr.Wittstock, Hr. Baerer und Fr. Sowada in Mädchen und Jungsgruppen.

Die Schule Speckenreye setzt umgewandelte WAZ ein für Prävention, Beratung und Bearbeitung von Fällen der Kindeswohlgefährdung.

 

  1. Partizipation und Prävention:
  • Um die Kinder der Schule zu stärken wurden bisher eingesetzt  und durchgeführt:
  • wöchentlicher Klassenrat , ca. vierteljährlicher Schülerrat
  • Sozialtraining „Fit und Stark“ in allen Klassenstufen,
  • alle 2 Jahre Durchführung des „Dunkelziffer“-Projektes „Mein Körper gehört mir“  zur Prävention von sexuellem Missbrauch,

– IKPL-Training für alle Vorschüler gegen Ende des Vorschuljahres,

– EFFEKT –Kurs für die Eltern zur Stärkung des Erziehungskompetenz

– Kinderrechte: eine Projektwoche und als Jahresthema sind in Planung

 

  1. Interventionsplan:

Im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung beginnt der betreffende Lehrer sofort für sich zu protokollieren, worin er Anhaltspunkte erkennt. Er versucht mit den Eltern in einen Austausch zu kommen und auf Hilfen hinzuwirken. Wenn dieses nicht gelingt, wendet er sich an die Kinderschutzbeauftragte der Schule. Gemeinsam wird weiteres Vorgehen abgesprochen. Der Entscheidungsbaum wird als Arbeitshilfe in der Schule bevorzugt. (Dieser, sowie konkrete Ansprechpartner s. Anhang und Kapitel 7 Im Kinderschutzordner ) (Weitere Arbeitsmittel s. Kinderschutzordner)

 

Teil B: Schutzkonzept

 

Leitbild (Prävention als Qualitätsmerkmal)

Alle an Schule Beteiligten haben die Aufgabe

  • das Kinderschutzkonzept zu kennen.
  • jedes Kind unter Beachtung seiner individuellen Persönlichkeit fair und respektvoll zu behandeln.
  • jedes Kind in seiner Persönlichkeit und seiner Fähig- und Fertigkeiten zu fördern.
  • eine Lern- und Gruppenatmosphäre zu schaffen, in welcher sich die Kinder sicher und geborgen fühlen und Vertrauen aufbauen können.
  • mit den Kindern konsequent auf die Einhaltung der Schul- und Klassenregeln und der damit verbundenen Disziplin zu achten und bei allen notwendigen Sanktionen alle Kinder gerecht und gleich zu behandeln.
  • die Eltern über die Entwicklung der Kinder zu informieren.
  • bei mehrmaligem nicht regelhaften Verhalten die Eltern des jeweiligen Kindes zu informieren und gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zur Verhaltensänderung suchen.
  • Kindern und Eltern zu ermuntern, sich in vertraulichen Fragen an die Schule (Beratung, SL) zu wenden.

 

Verhaltenskodex

In der Schule Speckenreye herrscht Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex . Dieser wurde im Rahmen einer Lehrerkonferenz vorgestellt und anschließend im Rahmen einer Fortbildung zur Ergänzung, Änderung und Abstimmung bearbeitet.

Der Verhaltenskodex im Überblick

 

Risikoanalyse  in einigen Bereichen ist in der Schule Speckenreye aufgrund des Geländes , der Situation bzw. des Alters der Kinder auf folgende Dinge zu achten:

 

Um die Kinder zu schützen ist es wichtig, dass…

  • das Spielen in den Büschen verboten wird.
  • die Kinder sich selbständig an- und ausziehen können.
  • eine Lehrkraft sich nicht mit Kindern gemeinsam in einem Raum einschließt.
  • bei Klassenreisen zu jeder Zeit die Sorgeberechtigten erreichbar sind.

Interventionsplan

  • Eltern bringen Klagen hervor gegen Personal
  • + Meldung an SL und Beratung,

+ Anhören der beschuldigten Person  müssen erfolgen.

+ Meldung an die SAS,

+ Beratung durch Rechtsabteilung (extern) können erfolgen.

+ Ermessensentscheidung, welche Konsequenzen

+ Gespräch mit den Eltern/ betroffenen Kindern zur Lösung des Konfliktes

+ Verabredungen und Fristen

+ Protokoll (alle Schritte) muss erfolgen